Dienstag, 18. Dezember 2007
Kürzung wegen Krankenhausaufenthalt
"Der Verein empfiehlt, bei Kürzungen durch die Arbeitsagentur wegen Krankenhausaufenthalt gegen die entsprechenden Bescheide Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen. Und die Chancen stehen für die Kläger gut. Zunehmend stützen die Sozialgerichte die Meinung des Petitionsausschusses und lehnen eine Kürzung der Arbeitslosengeld-II-Bezüge bei Krankenhausaufenthalt ab, zuletzt im Oktober das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen."
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen