Donnerstag, 17. Januar 2008
Tolerierte Täter
'Auch Koch, Gauweiler und Co. sprechen so, als seien die jungen Kriminellen mit ihren Rohheitsdelikten plötzlich irgendwelchen Ufos entstiegen. Schlagende Eltern lässt man ungehindert das Gesetz brechen, denkt aber laut über Haftanstalten für Kinder unter vierzehn nach, Erwachsenen-Strafvollzug für Jugendliche und Erziehungs-Camps. Grotesk ist es, dass angesichts massiver Straftaten von Erwachsenen gegen unmündige Mitbürger (man stelle sich vor, es wären Rentner!), genau die Kuschel-Rhetorik verwendet wird, die eine argwöhnische Allianz aus konservativen Rechtsstaatlern bei den „allzu milden“ Jugendrichtern vermutet. Dabei bringen schlagende Eltern den Kindern bei, dass die Missachtung des Anderen akzeptabel ist. Gewalttätige Eltern verstoßen aktiv gegen Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dessen Neufassung gegen Jahrzehnte des massiven Widerstands aus konservativen Parteien im November 2000 unter Rot-Grün verabschiedet wurde. Der volle Text lautet: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“'